Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied in unserem Verband werden? Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied kann jede blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Person mit einem Sehvermögen von einschließlich 3/10* oder einer krankhaften Veränderung des besseren Auges von entsprechendem Schweregrad werden. Sie muss im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein und ihren ständigen Wohnsitz grundsätzlich in Thüringen haben Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den örtlichen Kreisvorstand, an eine Beratungsstelle oder an die Landesgeschäftsstelle zu richten. Die Sehbehinderung ist nachzuweisen.
Förderndes Mitglied
Förderndes Mitglied kann eine natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Verband durch ideelle oder materielle Förderung zu unterstützen. Die fördernde Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme natürlicher Personen als fördernde Mitglieder entscheidet der zuständige Kreisvorstnd. Über die Aufnahme juristischer Personen entscheidet der Landesvorstand. Die fördernden Mitglieder sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen als Gäste beratend teilzunehmen.
Mitglied werden
Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert? Wir freuen uns auf Sie und möchten Sie bitten, mit uns Kontakt aufzunehmen. Unseren Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen:         Aufnahmeantrag
 
Ihre Ansprechpartner:
Kreisorganisation Altenburger Land
Karola Brunsch
Carl-von-Ossietzky-Straße 8
04600 Altenburg
Telefon: (03447) 8 23 89
E-Mail:

Blinden- und Sehbehinderten-Verband Thüringen e. V.

BSVT e. V. Landesgeschäftsstelle
Nicolaiberg 5A
07545 Gera
Telefon: (0365) 83 222 73
Telefax: (0365) 5 29 86
email
Zentrale Beratungsstelle
Nicolaiberg 5A
07545 Gera

Telefon/Anrufbeantworter: (0365) 29 003 20
Telefax: (0365) 5 29 86
email
Geschäftszeiten
Montag
nach Terminvereinbarung
Dienstag
10.00-12.30 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag
10.00-12.30 Uhr und 13.0018.00 Uhr
Freitag
nach Terminvereinbarung